Beim Thema Geld können leicht Missverständnisse oder Unstimmigkeiten entstehen. Egal ob verliebt, verlobt oder verheiratet, Paare sollten sich jedenfalls frühzeitig Gedanken zu den Themen Konto und Finanzen machen.

Ein zentraler Punkt beim Thema Finanzen ist das Girokonto: Hier gibt es mehrere Möglichkeiten und Kontomodelle.

Ein eigenes Konto für jeden.

Wenn beide Partner bereits über ein eigenes Konto verfügen, über das Gehälter gebucht und laufende Ausgaben bedient werden, kann es sinnvoll sein, die beiden Konten weiterzuführen. Allerdings mit einer gerechten Verteilung der Kosten für Haushaltsführung und die laufenden Aufwendungen. So trägt jeder sein Scherflein bei und verfügt über ein eigenes Konto. Allerdings fallen auch die Kontogebühren doppelt an. Und sinnvoll ist es, für den Fall des Falles, entsprechende Vollmachten (Kontovollmacht) zu erstellen.

Ein gemeinsames „Oder-Konto“.

Ein Konto, über das die gemeinsamen Ausgaben einfach abgerechnet werden, ist für viele Paare ein naheliegender und unkomplizierter Weg. Man traut und vertraut einander – auch in finanziellen Belangen. Jeder Kontoinhaber kann den Kontostand einsehen und ohne Mitwirkung des anderen über das Konto verfügen. Achtung: Wenn das Konto im Minus ist, haften alle Kontoinhaber des Gemeinschaftskontos gesamtschuldnerisch und stehen für einander ein. Ganz egal, wer letztlich das Konto überzogen hat. Das kann teuer werden und unangenehm, vor allem wenn die Liebe schwindet.

Tipp: Ein weiteres Konto für den gemeinsamen Haushalt.

Viele Paare eröffnen zusätzlich zum eigenen Konto ein Gemeinschaftskonto zur Haushaltsführung. Darauf überweist dann jeder monatlich einen fest vereinbarten Betrag zur Abdeckung der gemeinsamen Aufwendungen per Daueraufträge und/oder Lastschriften. So bleiben die persönlichen Ausgaben am eigenen Konto dann auch wirklich persönlich und gemeinsame Ausgaben werden über das Gemeinschaftskonto getilgt. Noch ein Vorteil: Beim tragischen Ausfall, konkret Todesfall, eines Partners, erfolgt keine Kontosperre und laufend notwendige Zahlungen können weiter erfolgen.