Neue EU-Regeln machen Online-Banking sicherer, aber auch komplexer. WSK Bankkunden verwenden daher ab September die Zwei-Faktor-Authentifizierung mit smsTAN und PIN-Code.
Keine Sorge, die Änderungen in der Durchführung des i-Banking sind nicht gravierend für Sie …
Mit 14. September 2019 tritt die Zahlungsdienste-Richtlinie 2 – Payment Services Directive 2, kurz PSD2 – in Österreich in Kraft. Der Gedanke dahinter ist, den Verbraucherschutz weiter zu stärken und zu vereinheitlichen. Aufgrund der neuen gesetzlichen Rahmenbedingung haben wir das i-Banking der WSK Bank AG entsprechend angepasst und für Sie sicherer gemacht.
Was ist neu?
Die Starke Kundenauthentifizierung – Strong Customer Authentication, kurz SCA – soll die Sicherheit im Internetzahlungsverkehr erhöhen. Die Authentifizierung beim WSK i-Banking erfolgt ab diesem Zeitpunkt über die zwei Faktoren „Wissen“ und „Besitz“:
• Wissen = etwas, das nur Sie wissen (z.B. Verfügernummer, Passwort/PIN)
• Besitz = etwas, das nur Sie haben (z.B. Mobiltelefon)
Was ist zu tun?
Die bisherige Login-Seite bleibt unverändert. Sie geben wie gewohnt Ihre Verfügernummer sowie Ihr Passwort ein. Im zweiten Schritt werden Sie aufgefordert jene mTAN einzugeben, die Sie automatisch im Zuge des Login-Vorganges erhalten haben.
Nach erfolgreicher Durchführung des Login-Schritts 1 (Verfügernummer und Passwort) sowie des Login-Schritts 2 (mTAN) werden Sie auf die Startseite – die Finanzübersicht – weitergeleitet.
Bei allen Aktionen die bisher eine mTAN zur Autorisierung benötigten, wie beispielsweise Aufträge in der Unterschriftenmappe freigeben, Einstellungsänderungen vornehmen usw. werden Sie künftig aufgefordert, als zweiten Faktor der Authentifizierung Ihr Passwort/PIN zusätzlich einzugeben.
Erst durch die Eingabe Ihrer PIN wird der Vorgang abgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Seite im i-Banking durch Klicken auf den Hilfebutton rechts oben.
Neu ist auch der Inhalt der SMS bei Anforderung einer mTAN. Denn mTANs müssen:
• dynamisch – nur für den betreffenden Vorgang, für den sie angefordert wurden – gültig sein und
• bei Zahlungsvorgängen die Zahlungsdaten des Empfängers sowie den Betrag enthalten.
Wenn Sie mehr dazu wissen wollen.
In der Rubrik AGB steht ein ausführliches „PSD2 – Glossar“ mit zusätzlichen Begriffserklärungen zu diesem Thema zur Verfügung. Und natürlich stehen Ihre Kundenbetreuer in den WSK Bank Filialen für Fragen rund um die neuen Regeln für sicheres i-Banking bereit.