Vier Mindestkriterien für die Bonitätsprüfung

Es geht nicht ohne Prüfung. Wer einen Kredit aufnehmen will, muss seine Bonität offenlegen. Banken sind sogar gesetzlich verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit eines Antragsstellers zu überprüfen.

Vier Nachweise, die vom potentiellen Kreditnehmer gebraucht werden:

  • Einkommens- bzw. Gehaltsnachweis der letzten drei Monate
  • Wohnsitz in Österreich
  • Identitätsbestätigung mittels Ausweis
  • Vorhandensein eines Girokontos

Verfahren für eine Kreditvergabe sind grundsätzlich standardisiert, die wichtigsten Informationen werden im schriftlichen Antrag abgefragt. Darüber hinaus beurteilen die WSK Experten aber auch die individuelle Situation der Antragssteller: Die Aufstellung einer Haushaltsbudget-Rechnung oder die Überprüfung von Sparbüchern oder anderen Sicherheiten können die Bonität stärken.

Was tun, wenn die Bonität ungenügend ist?

Wird ein Kredit abgelehnt, kann das verschiedene Ursachen haben. Nicht immer muss die Bonität der einzige Grund sein. Um eine positive Antwort zu erhalten, kann es helfen, die Rahmenbedingungen des Kredits zu ändern: Eine niedrigere Kreditsumme oder eine Laufzeitänderung haben Einfluss auf die Ratenhöhe. Und eine geringere monatliche Rate passt vielleicht besser zum monatlichen Einkommen des Kreditnehmers und erleichtert die Rückzahlung. Zusätzlich können der Bank weitere Sicherheiten geboten werden, etwa eine Lebensversicherung oder ein Eintrag ins Grundbuch.