Aus dem gemeinsamen Kreditvertrag auszusteigen, kann schwierig werden. Damit Kreditnehmern im Trennungsfall ein blaues Wunder erspart bleibt, gilt es folgendes zu beachten:

  • Banken sind nicht verpflichtet, einen Kreditnehmer aus der Haftung zu entlassen. Alle Kreditnehmer, die den Kreditvertrag unterschrieben haben, bleiben Schuldner der Bank.
  • Erkundigen Sie sich also vor Vertragsabschluss genau, unter welchen Voraussetzungen persönlich haftende Personen aus dem Kredit entlassen werden können, z.B. im Falle einer Trennung.
  • Gibt es keine vertragliche Vereinbarung, etwa, dass eine Mithaftung zeitlich oder betragsmäßig befristet ist – bedarf es bei Änderungen immer der Zustimmung der Bank.
  • Informieren Sie sich bei Ihrem Bankberater über mögliche Lösungen und Alternativen.
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