Fakten zur Einlagensicherung
Wir bieten unseren Kunden verschiedenste Möglichkeiten Geld zu veranlagen. Eine der häufigsten Fragen, die wir immer wieder hören, betreffen die Einlagensicherung. Wir haben die wichtigsten Fakten dazu kurz für Sie zusammengefasst.
Quickfacts:
- Bargeld-Guthaben auf Konten und Sparbüchern sind bis zu EUR 100.000,- pro Kunde und Kreditinstitut garantiert (kein Selbstbehalt)
- in Banken deponierte Wertpapiere sind bis zu EUR 20.000,- pro Kunde und Kreditinstitut abgesichert (Selbstbehalt von 10%)
- Stärkung des Konsumentenrechts durch Einlagensicherung Neu
Die Einlagensicherung schützt österreichische Sparer und Anleger bereits seit 1998. Nach der Finanzkrise war notwendig, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in den Finanzsektor wieder zu stärken und noch kundenorientierter zu regeln. Seit August 2015 ist die Einlagensicherung also neu geregelt. Die Neuerungen betreffen die Kürzung der Auszahlungsfristen, die Schaffung einer antraglosen Erstattung, die Ausweitung der Erstattung auf Fremdwährungen, eine höhere Deckungssummen für bestimmte Einlagen sowie neue Informationspflichten.
Sicherheit & Schutz
Die WSK Bank ist Mitglied bei der Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H., der größten Sicherungseinrichtung in Österreich. Ab 2019 wird es eine einheitliche, von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) betriebene, Sicherungseinrichtung geben.
Sollte es zu einem Sicherungsfall kommen, werden alle Kunden durch die Einlagensicherung per Post informiert und zur Bekanntgabe einer neuen Kontoverbindung aufgefordert. Auf dieses Konto wird dann binnen 7 Tagen nach Eintritt des Sicherungsfalls bzw. nach Mitteilung des neuen Kontos der zustehende Betrag überwiesen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen in unseren Filialen gerne zur Verfügung. Weiters verweisen wir Sie auch gerne auf die Informationsseite der Arbeiterkammer.