Gemeinschaftskonten sind meist normale Girokonten, die aber mehr als einen Kontoinhaber haben. Sie sind somit für Partnerschaften, Lebensgemeinschaften, aber auch für Hausgemeinschaften (z.B.: WGs) sehr praktikabel. Gemeinschaftskonten erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die Vorteile für die Kontoinhaber liegen auf der Hand:

Größte Vorteile

  • gemeinsame Kosten gerecht aufteilen
  • geringerer Koordinationsaufwand und Zeitersparnis
  • gemeinsamer Überblick
  • im Todesfall eines Kontoinhabers wird das Konto nicht gesperrt

Was zu beachten ist

  • Es muss festgelegt werden, ob Überweisungen mit der Zustimmung einzelner oder aller Kontoinhaber getätigt werden dürfen (Und-Konto vs Oder-Konto).
  • Mehrere Bankomat- oder Kreditkarten für ein Konto können Mehrkosten verursachen.
  • Bei einer möglichen Auflösung des Kontos müssen alle Kontoinhaber unterschreiben.

 

Für Partner und gemeinsame Haushalte sind Gemeinschaftskonten jedenfalls eine Überlegung wert! Die WSK Bankberater stehen für detaillierte Fragen und eine passende Umsetzung gerne zur Verfügung.