Spenden sind absetzbar. Und – Sie müssen sich nicht mehr selber darum kümmern und Belege oder Nachweise an das Finanzamt übermitteln. Die Spendenorganisationen informieren das Finanzamt über erhaltene Spenden. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden dann automatisch in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Welche Spenden betrifft die Regelung? Alle Spenden an Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Museen Feuerwehren, Vereine und Einrichtungen, die in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind (www.bmf.gv.at/spenden).

Was ist erforderlich? Bei der Spendenorganisation muss der Vor- und Zuname (Achtung Schreibweise muss mit dem Meldezettel übereinstimmen) sowie das Geburtsdatum bekannt gegeben werden – mehr ist nicht zu tun.

Noch ein Hinweis: Die gleichen Regeln gelten auch für die Absetzbarkeit von Kirchbeiträgen.