Sie ziehen einen versehentlich mit der Kleidung mitgewaschenen Geldschein aus der Waschmaschine oder finden einen beschädigten Geldschein in einer Ihrer Taschen.

Kein Grund zur Sorge: Auch kaputte Geldscheine sind grundsätzlich gesetzliches Zahlungsmittel. Denn Geldscheine sind gültig, auch wenn

  • sie an- oder durchgerissen sind
  • eine Ecke fehlt
  • sie angebrannt oder verwaschen sind.

Allerdings ist Folgendes dabei zu beachten: Über die Hälfte des Geldscheines sollte vorhanden sein. Wenn mehr als die Hälfte fehlt, muss nachgewiesen werden, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden.

Ist der Schein leicht beschädigt, kleben Sie ihn einfach mit einem durchsichtigen Klebeband und verwenden Sie ihn weiter. Ist der Schein aber so stark beschädigt, dass der Einzelhandel die Annahme verweigert, dann tauschen Sie den Geldschein am besten in Ihrer Hausbank oder direkt bei der Österreichischen Nationalbank um.

Und – die gute Nachricht: Grundsätzlich werden die beschädigten Banknoten von der Nationalbank gebührenfrei ersetzt!

Die genaue Vorgehensweise für den Umtausch und die entsprechenden Formulare finden Sie hier: https://www.oenb.at/Bargeld/der-euro/beschaedigtes-bargeld.html