Gehen Kredit- oder Bankomatkarte verloren, besteht das Risiko, dass ein unbefugter Dritter versucht, damit Geld abzuheben. Gleiches gilt, wenn die Kartendaten ausgelesen werden. Wer nicht täglich seine Karten nutzt, bemerkt den Verlust möglicherweise erst nach ein paar Tagen. Um Missbrauch und Risiko für den Karteninhaber zu begrenzen, sind Auszahlungen nur bis zu einem gewissen Betrag innerhalb bestimmter Fristen möglich. Bei Bedarf kann das Behebungslimit unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten angepasst werden. 

Wichtig zu wissen:

  • Bankomat- und Kreditkarten sind mit Obergrenzen für Barverfügungen ausgestattet.
  • Höchstbeträge und Limitierungen fallen von Bank zu Bank unterschiedlich aus.
  • Für Inland und Ausland gelten oft unterschiedliche Grenzen.
  • Limits dienen der Sicherheit bei Kartenmissbrauch durch Dritte.
  • Bei Bedarf kann der Karteninhaber das Limit erhöhen lassen.